Tagesgeld Besteuerung

Im Bankwesen ist es längst kein Geheimnis mehr, dass das so genannte Tagesgeldkonto immer mehr Freunde und natürlich auch Anleger findet. Doch was ist ein Tagesgeldkonto wirklich und welche Steuern müssen an den Fiskus abgeführt werden? Hierbei handelt es sich in der Regel um ein verzinstes Konto, das jedoch den weiteren Vorteil mit sich bringt, dass der jeweilige Inhaber des Kontos täglich Zugriff auf sein Guthaben hat. Im Gegensatz zum konventionellen Sparbuch profitiert man nicht nur von der Verzinsung, sondern auch vom flexiblen Zugriff und der nicht vorhandenen Kündigungsfrist.

Ein Tagesgeldkonto ist ein reines Anlagekonto

Der Nachteil des Tagesgeldkontos besteht jedoch lediglich in der Tatsache, dass es nicht für den konventionellen Zahlungsverkehr vorgesehen ist. Somit sind Lastschriften und Überweisungen auf fremde Konten nicht möglich. Zudem sollte man sich auch die Zinssätze des jeweiligen Bankinstituts in regelmäßigen Abständen überprüfen, denn bei Tagesgeldkonten kann die Bank ohne das Wissen des Kunden die Zinssätze auch nach unten absenken. Dies stellt jedoch eigentlich kein Problem dar, weil man ohne Schwierigkeiten auch ein neues Tagesgeldkonto eröffnen und damit zu einem anderen Anbieter wechseln kann.

Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer für Tagesgeld

Wie man also feststellt, eignet sich auch eine Investition in Tagesgeld. Dieses Vorhaben ist natürlich auch mit der Abgabe von Steuern verbunden. Im Grunde genommen heißt das, dass die Zinsen, die man aus einer Investition in Tagesgeld erhält versteuert werden. Bis zum Dezember 2008 waren das rund 30 Prozent und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Seit Januar 2009 gilt jedoch die Abgeltungssteuer, die besagt, dass die Zinsen des Tagesgeldes nur noch mit 25 Prozent versteuert werden. Weist man jedoch einen persönlichen Steuersatz vor, der unter 25 Prozent liegt, kann man einen Antrag stellen, um die Kapitalerträge der Einkommensteuerveranlagung unterziehen zu können.